Vertragsbedingungen Essenversorgung

  1. Das Fleischerfachgeschäft Gemeinhardt, liefert werktags, entsprechend der Bestellung, Essen an die
    Essenteilnehmer aus. Es kann zwischen 3 Gerichten und einen Salatteller gewählt werden. Die Anzahl der
    Essen ist nicht begrenzt.
  2. Eine Kundennummer in Zusammenhang mit einer Geheimzahl ist Voraussetzung für die Be- und Um- und
    Abbestellung am Internetterminal. Eine Auftragserteilung für den Monat ist im Voraus möglich. Der Speiseplan
    ist für den ganzen Monat im Terminal gespeichert. Essenbestellung, Essenumbestellungen und Essen-
    Abbestellungen für den Tag sind bis 08.00 Uhr am Internetterminal möglich. Daraus entstehende Gutschriften
    werden mit der nächsten Bestellung verrechnet.
  3. Die Zahlung des Essengeldes kann im Lastschriftverfahren bargeldlos erfolgen. Tragen Sie dazu ihre
    Kontonummer mit ein. Der Einzug des Geldes erfolgt in der Regel am Ende des Monats. Dazu wird der Firma
    mit Abschluss dieses Vertrages eine Einzugermächtigung für das o. g. Konto erteilt. Gebühren für eventuelle
    Rücklastschriften, die nicht durch die Firma zu vertreten sind, trägt der Kontoinhaber. Wird keine
    Einzugsermächtigung erteilt, erfolgt eine monatliche Rechnungslegung.
    Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt per Überweisung. Eine wöchentliche bar Abrechnung bei den
    Essenfahrern ist auch weiterhin möglich.
  4. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es gilt die jeweilige Preisliste. (zurzeit kostet ein
    Essen 1: 3,00 €, ein Essen 2: 2,75 €, ein Salat: 2,75 € und ein Angebotsessen: 3,25 €)
    Die Kündigung des Vertrages kann nur schriftlich erfolgen. Nach Ausgleich der Forderung erlischt die
    Einzugsermächtigung. Eventuelles Guthaben wird erstattet.
  5. Mit Zusenden der Kundennummer und der Geheimzahl wird aus dem Antrag ein Vertrag, der durch die
    Unterschrift von Herrn Gemeinhardt bestätigt wird.

zurück