Vertragsbedingungen Essenversorgung
- Das Fleischerfachgeschäft Gemeinhardt, liefert werktags, entsprechend der
Bestellung, Essen an die
Essenteilnehmer aus. Es kann zwischen 3 Gerichten und einen Salatteller
gewählt werden. Die Anzahl der
Essen ist nicht begrenzt.
- Eine Kundennummer in Zusammenhang mit einer Geheimzahl ist Voraussetzung
für die Be- und Um- und
Abbestellung am Internetterminal. Eine Auftragserteilung für den Monat ist im
Voraus möglich. Der Speiseplan
ist für den ganzen Monat im Terminal gespeichert. Essenbestellung,
Essenumbestellungen und Essen-
Abbestellungen für den Tag sind bis 08.00 Uhr am Internetterminal möglich.
Daraus entstehende Gutschriften
werden mit der nächsten Bestellung verrechnet.
- Die Zahlung des Essengeldes kann im Lastschriftverfahren bargeldlos
erfolgen. Tragen Sie dazu ihre
Kontonummer mit ein. Der Einzug des Geldes erfolgt in der Regel am Ende des
Monats. Dazu wird der Firma
mit Abschluss dieses Vertrages eine Einzugermächtigung für das o. g. Konto
erteilt. Gebühren für eventuelle
Rücklastschriften, die nicht durch die Firma zu vertreten sind, trägt der
Kontoinhaber. Wird keine
Einzugsermächtigung erteilt, erfolgt eine monatliche Rechnungslegung.
Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt per Überweisung. Eine wöchentliche
bar Abrechnung bei den
Essenfahrern ist auch weiterhin möglich.
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es gilt die jeweilige
Preisliste. (zurzeit kostet ein
Essen 1: 3,00 €, ein Essen 2: 2,75 €, ein Salat: 2,75 € und ein Angebotsessen:
3,25 €)
Die Kündigung des Vertrages kann nur schriftlich erfolgen. Nach Ausgleich der
Forderung erlischt die
Einzugsermächtigung. Eventuelles Guthaben wird erstattet.
- Mit Zusenden der Kundennummer und der Geheimzahl wird aus dem Antrag ein
Vertrag, der durch die
Unterschrift von Herrn Gemeinhardt bestätigt wird.
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