Vertragsbedingungen Schulessenversorgung
- Die Firma liefert werktags entsprechend der Bestellung Essen an die
Essenteilnehmer über die Ausgabestelle aus. Es kann zwischen 2 Gerichten und
einen Salatteller gewählt werden.
- Eine Magnetkarte in Zusammenhang mit einer Geheimzahl ist Voraussetzung
für die Be- und Abbestellung am Eingabeterminal. Online Bestellungen sind mit
Kundennummer und Geheimzahl unter www.fleischerei-gemeinhardt möglich.
Geheimzahl und Kundennummer wird nur dem gesetzlichen Vertreter mitgeteilt.
Eine Auftragserteilung für den Monat ist im Voraus möglich. Der Speiseplan ist
für den ganzen Monat im Terminal und online auf der Internetseite gespeichert.
Essenumbestellungen sind für den nächsten Tag und Essenabbestellungen für den
Tag sind bis 08.00 Uhr am Terminal mit der Magnetkarte, oder online möglich.
Bei Krankheit kann bis 08.00 Uhr auch telefonisch (036465 40218) Essen
abbestellt werden. Daraus entstehende Gutschriften werden mit der nächsten
Bestellung verrechnet.
- Es erfolgt keine gesonderte Rechnungslegung. Bei Be- und Abbestellungen
kann ein Bon am Eingabeterminal abgefordert werden. Die Zahlung des
Essengeldes erfolgt im Lastschriftverfahren bargeldlos in der Regel am Ende
des Monats. Dazu wird der Firma mit Abschluss dieses Vertrages
Einzugermächtigung für das o.g. Konto erteilt. Gebühren für eventuelle
Rücklastschriften, die nicht durch die Firma zu vertreten sind, trägt der
Kontoinhaber. Wird keine Einzugsermächtigung erteilt, erfolgt im Ausnahmefall
eine monatliche Rechnungslegung an den gesetzlichen Vertreter. Die Zahlung des
Rechnungsbetrages erfolgt per Überweisung oder bar im Fleischerfachgeschäft
Gemeinhardt in Herressen.
- Die erste und zweite Magnetkarte ist kostenfrei. Bei normalen Verschleiß
kostet die dritte Karte 2,50€. Bei
Verlust oder Zerstörung der Magnetkarte wird diese, gegen eine Gebühr von 5,00
€, ersetzt. Die Magnetkarte ist zur Essenausgabe unbedingt mitzubringen! Ohne
Magnetkarte kein Mittagessen!
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es gilt die jeweilige
Preisliste. (zurzeit kostet ein Essen 1: 2,10 €, ein Essen 2: 1,95 € und ein
Salat 2,10 €) Planmäßige Versetzung in höhere Klassen oder Wechsel an andere
Einrichtungen, die ebenfalls von der Firma versorgt werden, haben keinen
Einfluss auf die Gültigkeit des Vertrages. Die Kündigung des Vertrages kann
nur schriftlich erfolgen. Nach Ausgleich der Forderung erlischt die
Einzugsermächtigung. Eventuelles Guthaben wird erstattet.
- Mit Zusenden der Magnetkarte und mitteilen der Geheimzahl wird aus dem
Antrag ein Vertrag, der durch die Unterschrift von Herrn Gemeinhardt bestätigt
wird.
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