Vertragsbedingungen Schulessenversorgung

  1. Die Firma liefert werktags entsprechend der Bestellung Essen an die Essenteilnehmer über die Ausgabestelle aus. Es kann zwischen 2 Gerichten und einen Salatteller gewählt werden.
  2. Eine Magnetkarte in Zusammenhang mit einer Geheimzahl ist Voraussetzung für die Be- und Abbestellung am Eingabeterminal. Online Bestellungen sind mit Kundennummer und Geheimzahl unter www.fleischerei-gemeinhardt möglich. Geheimzahl und Kundennummer wird nur dem gesetzlichen Vertreter mitgeteilt. Eine Auftragserteilung für den Monat ist im Voraus möglich. Der Speiseplan ist für den ganzen Monat im Terminal und online auf der Internetseite gespeichert. Essenumbestellungen sind für den nächsten Tag und Essenabbestellungen für den Tag sind bis 08.00 Uhr am Terminal mit der Magnetkarte, oder online möglich. Bei Krankheit kann bis 08.00 Uhr auch telefonisch (036465 40218) Essen abbestellt werden. Daraus entstehende Gutschriften werden mit der nächsten Bestellung verrechnet.
  3. Es erfolgt keine gesonderte Rechnungslegung. Bei Be- und Abbestellungen kann ein Bon am Eingabeterminal abgefordert werden. Die Zahlung des Essengeldes erfolgt im Lastschriftverfahren bargeldlos in der Regel am Ende des Monats. Dazu wird der Firma mit Abschluss dieses Vertrages Einzugermächtigung für das o.g. Konto erteilt. Gebühren für eventuelle Rücklastschriften, die nicht durch die Firma zu vertreten sind, trägt der Kontoinhaber. Wird keine Einzugsermächtigung erteilt, erfolgt im Ausnahmefall eine monatliche Rechnungslegung an den gesetzlichen Vertreter. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt per Überweisung oder bar im Fleischerfachgeschäft Gemeinhardt in Herressen.
  4. Die erste und zweite Magnetkarte ist kostenfrei. Bei normalen Verschleiß kostet die dritte Karte 2,50€. Bei
    Verlust oder Zerstörung der Magnetkarte wird diese, gegen eine Gebühr von 5,00 €, ersetzt. Die Magnetkarte ist zur Essenausgabe unbedingt mitzubringen! Ohne Magnetkarte kein Mittagessen!
  5. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es gilt die jeweilige Preisliste. (zurzeit kostet ein Essen 1: 2,10 €, ein Essen 2: 1,95 € und ein Salat 2,10 €) Planmäßige Versetzung in höhere Klassen oder Wechsel an andere Einrichtungen, die ebenfalls von der Firma versorgt werden, haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Vertrages. Die Kündigung des Vertrages kann nur schriftlich erfolgen. Nach Ausgleich der Forderung erlischt die Einzugsermächtigung. Eventuelles Guthaben wird erstattet.
  6. Mit Zusenden der Magnetkarte und mitteilen der Geheimzahl wird aus dem Antrag ein Vertrag, der durch die Unterschrift von Herrn Gemeinhardt bestätigt wird.

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